Insolvenzverfahren
Wir stehen jedem Insolvenzverwalter in Deutschland gerne zur Seite. Dabei übernehmen wir ab der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, bis zum Schlusstermin alle anfallenden Arbeiten aus der Arbeitnehmerverwaltung.
Hierzu zählen neben der Lohnabrechnung, der Insolvenzgeldvorfinanzierung und dem Bescheinigungswesen auch die Differenzlohnabrechnung und Quotenberechnung.

Insolvenzgeld
Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung, die den Arbeitnehmern bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers über die Agentur für Arbeit ausgezahlt wird. Insolvenzgeld wird längstens für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenztag (z.B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens) gezahlt. Der Zeitraum kann auch lange vor dem Insolvenztag liegen.
Wir helfen den Insolvenzverwaltern, die notwendigen Auswertungen der Lohnunterlagen vorzunehmen und die Insolvenzgeldbescheinigung zu erstellen.
Vorfinanzierung
Wir übernehmen die Beantragung des Kredites bei allen gängigen Banken. Der Zustimmungsantrag für die Bundesagentur für Arbeit wird von uns koordiniert und gestellt. Nach der Auswertung der Lohnunterlagen werden die Ansprüche der Arbeitnehmer, die später über Insolvenzgeld abgedeckt sind, vorfinanziert.
Zunächst wird der Forderungskaufvertrag erstellt und dem Arbeitnehmer zur Unterschrift vorgelegt. In aller Regel wird dann innerhalb von einem Tag der Betrag auf das Bankkonto des Arbeitnehmers überwiesen. Auch der Erstattungsantrag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird von uns vorbereitet und an die Bank versandt, so ist eine schnelle Abwicklung der Vorfinanzierung gewährleistet.
Bescheinigungswesen in der Insolvenz
Sozialversicherungsmeldung
Welche Meldungen müssen in der Insolvenz erstellt werden und wann sind dieses notwendig? Wir beraten Sie gerne.
Lohnsteuerbescheinigung
Bei der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen sind wegen der steuerfreien Insolvenzgeldzahlung einige Besonderheiten zu beachten. Daher übernehmen wir die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen, damit die spätere Steuererklärung des Arbeitnehmer reibungsfrei erfolgen kann.
Lohnsteueranmeldung
Die Besonderheiten der Lohnsteueranmeldung werden von uns bearbeitet.
Lohnbuchhaltung
Wir sind ein leistungsstarkes Büro im Bereich der Lohnbuchhaltung. Gerne erledigen wir für Ihren Betrieb die Lohnbuchhaltung. Wir verwenden dabei die Software von DATEV. Ob Sie ein Handelsbetrieb, eine Dienstleistungsbetrieb, ein landwirtschaftlicher Betrieb oder eine Handwerksbetrieb sind, wir helfen Ihnen gerne. Aufgrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage, empfehlen wir Ihnen dringend, sich unterstützen zu lassen. Wir sind nicht auf die Region um Plön begrenzt, wir arbeiten auch für Kunden in ganz Schleswig-Holstein und Niedersachen.
Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen
Wir können gerne für Ihren Betrieb (auch außerhalb des Insolvenzverfahrens) die Lohnbuchhaltung übernehmen. Hierzu verwenden wir die Dienstleistungen von DATEV in Nürnberg. Auch Baulohn stellt für uns keine Hürde dar.
Die Lohnbuchhaltung wir hier von Frau Ute-Christina Hoyer betreut.
Kurzarbeitergeld
Sie müssen in Ihrem Betrieb Kurzarbeit anzeigen und brauchen dabei Unterstützung. Es gibt konjunkturelle Kurzarbeit, die in der Regel auf einem Auftragsmangel beruht. Sollte ein unabwendbares Ereignis zum Arbeitsmangel führen, wenn z.B. die Fabrik vorübergehend nicht genutzt werden kann, dann gibt es evtl. auch Kurzarbeitergeld. Transferkurzarbeitergeld kommt bei umfangreichen Entlassungen mit einem Sozialplan und Betracht.
Sie mussten Kurzarbeitergeld anmelden und haben dieses noch nie abgerechnet. Gerne stehe wir Ihnen bei der Abrechnung zur Verfügung.
Kurzarbeitergeld
Sie müssen in Ihrem Betrieb Kurzarbeit anzeigen und brauchen dabei Unterstützung. Es gibt konjunkturelle Kurzarbeit, die in der Regel auf einem Auftragsmangel beruht. Sollte ein unabwendbares Ereignis zum Arbeitsmangel führen, wenn z.B. die Fabrik vorübergehend nicht genutzt werden kann, dann gibt es evtl. auch Kurzarbeitergeld. Transferkurzarbeitergeld kommt bei umfangreichen Entlassungen mit einem Sozialplan und Betracht.
Sie mussten Kurzarbeitergeld anmelden und haben dieses noch nie abgerechnet. Gerne stehe wir Ihnen bei der Abrechnung zur Verfügung.
Konjunkturelle Kurzarbeit
Bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen beruht, können Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. Wir unterstützen Sie dann gerne bei der Anzeige und dem Abrechnen.
Transferkurzarbeitergeld
Im Rahmen von Personalanpassungsmaßnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, Transferkurzarbeitergeld zu beantragen. Sinnvoll ist dieses über eine Transfergesellschaft durchzuführen. Gerne berate ich Sie bei der Planung und Einleitung. Auch die Abrechnung über unser Haus ist möglich.